Von-der-Wettern-Str. 21, D-51149 Köln
Wartung & Notruf
Für einen sicheren Aufzug
Aufzug Wartung

Stets für Sie da

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kompetent und persönlich

Notfallplan und Aufzug-Wartung auf dem Prüfstand

Mit uns erhöhen Sie die Sicherheit und sparen Kosten

Aufzüge werden durch technische Entwicklungen und sich ändernde Nutzungsbedingungen stetig komplexer. Gleichzeitig ändern sich auch die Bestimmungen für Betreiber immer wieder. Den Überblick zu behalten und eine gleichbleibend hohe Sicherheit zu gewährleisten, stellt viele Aufzugbetreiber vor eine große Herausforderung. Wir helfen Ihnen dabei, einen leistungsfähigen und zuverlässigen Wartungspartner zu finden. Die regelmäßige Wartung des Aufzugs und ein individueller Notfallplan für Ihren Aufzug sind ein absolutes Muss! Wir sorgen dafür, dass beides stets einwandfrei ist.

Auch Ihren bestehenden Wartungsvertrag nehmen wir genau unter die Lupe. Besonders bei Verträgen, die schon lange Zeit bestehen, laufen Sie Gefahr, nicht alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, wenn der Vertrag zur Wartung des Aufzugs nicht an Gesetzesänderungen angepasst wurde. Wir liefern Ihnen die Sicherheit, dass der Wartungsumfang dem aktuellen Stand entspricht – und die in Rechnung gestellten Preise gerechtfertigt sind.

Wir beraten Sie zudem, wie ein geeigneter Notfallplan für Ihren Aufzug aussehen sollte. Das Notrufmanagement ist einer der wichtigsten Bestandteile des Aufzugsbetriebs, denn im Falle einer Störung muss der Notfallplan schnell greifen und zu einer optimalen Lösung führen. Wir stellen sicher, dass Sie sich auf Ihren Notfallplan verlassen können!

Unsere
Services
01.
Vertragskontrolle

Wir nehmen Ihre Wartungsverträge unter die Lupe und holen bei Bedarf neue Angebote für Sie ein.

02.
Notfallberatung

Wir beraten Sie zu einem geeigneten Notfallplan und unterstützen Sie auch im Störfall schnell und effizient.

03.
Betreuung

Wir veranlassen die Behebung von Störungen und sorgen für eine regelmäßige Aufzugwartung.

Aufgaben des Aufzugwärters
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Wird ein Notruf aus dem Aufzug abgesetzt, heißt es: Schnell reagieren. Im Notfallplan für den Aufzug spielt die Bearbeitung eines Notrufes eine wichtige Rolle. Diese Aufgabe sollte kompetent und zuverlässig erfüllt werden. Ein 24-Stunden-Dienst an 365 Tagen im Jahr bietet sich an, um für alle Fälle gewappnet zu sein. Natürlich gelten auch für den Notruf gesetzliche Vorschriften – gerne helfen wir Ihnen dabei, diesen gerecht zu werden.

Als Betreiber einer Aufzugsanlage sind Sie verpflichtet, einen Aufzugswärter oder eine andere beauftragte Person für die Beaufsichtigung der Anlage zu bestimmen. Der Aufzugswärter kontrolliert den Aufzug regelmäßig, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Durch unser Netzwerk aus professionellen und erfahrenen Partnern vermitteln wir Ihnen einen Aufzugswärter, auf den Sie sich verlassen können. Gerne gleichen wir außerdem ab, ob die Vertragsvereinbarungen mit der Ausführung vor Ort übereinstimmen, damit Sie alle Leistungen, für die Sie zahlen, in vollem Umfang erhalten!

Aufzüge sind ständig im Betrieb, seien es Personen- oder Lastenaufzüge. Darum sind regelmäßige Kontrollen Pflicht. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert nach der TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“:

Anhang 1 (4.6) Wer eine Aufzugsanlage (…) betreibt, hat sie regelmäßig einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle nach § 4 Absatz 5 Satz 3 zu unterziehen.
§ 4 (5) (…) Der Arbeitgeber hat weiterhin dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung durch Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls durch eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden und Schutz- und Sicherheitseinrichtungen einer regelmäßigen Funktionskontrolle unterzogen werden (…).
Diese Forderung kann eine von Ihnen bestimmte Person umsetzen, die volljährig, in die Aufgabe eingewiesen, zuverlässig und sicherheitsbewusst ist.

Werden Mängel an der Aufzugsanlage entdeckt, beraten wir Sie gerne zur fachgerechten und ökonomisch sinnvollen Behebung!